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Anzeige gegen Wolfgang Schüssel | |||||
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An die Staatsanwaltschaft Wien Landesgerichtsstraße 11 1082 Wien Wien, 4. November 2002
Einschreiter:
Verdächtigter: wegen: Verdachts der Verleumdung nach § 297 StGB Sachverhaltsdarstellung: In der TV-Sendung "Konfrontation zur Wahl 2002" vom 29.10.2002 (22:30, ORF2) sagte Dr. Wolfgang Schüssel folgendes: "In meiner Parteizentrale, in der Lichtenfelsgasse, nicht weit vom Parlament entfernt, sie haben uns viermal, die Donnerstagdemos, sämtliche Fensterscheiben eingeworfen." Wenige Minuten später wiederholte er seine Behauptung in verkürzter Form: "... uns haben's die Fensterscheiben eingeworfen, nicht Ihnen!" Diese Behauptung ist unwahr. Der Vorwurf, wir hätten Fensterscheiben eingeworfen, stellt den Vorwurf einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung - nämlich der Sachbeschädigung nach § 125 StGB - dar, und ist geeignet, uns der Gefahr einer behördlichen Verfolgung auszusetzen. Konkrete Verfolgungsgefahr besteht insbesonders, da der Bericht über die behaupteten Sachbeschädigungen vom Bundeskanzler selbst stammt, der von Seiten der Staatsanwaltschaft sicherlich als besonders glaubwürdigen Quelle eingestuft wird. Der Bundeskanzler ging offenkundig ausgezeichnet vorbereitet in diese Diskussion. Daher, und auch aufgrund seiner regelmäßigen Präsenz in seiner Parteizentrale war ihm die Unrichtigkeit seiner Behauptung bekannt. Die durch seine unrichtige Behauptung bewirkte Verfolgungsgefahr hat Dr. Schüssel nur aus Wahlkampfgründen zwecks Stimmenmaximierung vorsätzlich in Kauf genommen. Wir, die Einschreiter, nehmen seit der 1. Donnerstagsdemo am 24. Februar 2000 an diesen Demonstrationen teil, haben daraus - da es unser verfassungsmäßiges Recht ist - auch nie ein Hehl gemacht und sind daher sowohl in unserem Umfeld als auch den Sicherheitsbehörden als Teilnehmende der Donnerstagdemo (sogenannte DonnerstagdemonstrantInnen) bekannt. Wir sind daher von der Verfolgungsgefahr konkret betroffen. Durch die Aussage des Bundeskanzlers wurden wir vor einem Millionenpublikum im Rundfunk fälschlich einer gerichtlich strafbaren Handlung bezichtigt. Beweis:
ANZEIGE gegen Dr. Wolfgang Schüssel, Bundeskanzler. Die Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Wien möge den aufgezeigten Sachverhalt auf seine strafrechtliche Relevanz prüfen. Zugleich erklären die Einschreiter bereits jetzt, sich einem gerichtlichen Verfahren als Privatbeteiligte anzuschließen.
Zuerst erschienen: 4.11.2002 | |||||