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awadalla at |
Delikt Antifaschismus | |||||
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Folgende Buchbesprechung der anderen Art wurde uns zugespielt und
soll der Öffentlichkeit nicht vorenthalten werden. Das Buch, um
das es geht, ist:
Wolfgang Purtscheller u.a.
Betrifft: "Delikt Antifaschismus" Sehr geehrter Herr [ein Mitautor]! Ich vertrete Herrn Amtsdirektor Gebhard Michl und wende mich an Sie als Mitautor des im Betreff angeführten Buches. Mein Mandant wird in diesem Buch völlig zu Unrecht der rechtsextremen Szene zugeordnet. Dies in einer Weiese, daß er ohne weiteres identifiziert werden kann, zumal er der einzige Gebhard M. ist, der in[1] Rechnitzer [Burgenland] Telefonverzeichnis aufscheint. Die Behauptungen beruhen auf einer ganz offensichtlich irrtümlichen Verknüpfung von Zufälligkeiten und Fehlinterpretationen, wobei diese Interpretationen offenbar auch aus einer Zeit stammen, als Franz Fuchs als Bombenattentäter noch nicht verdächtigt wurde. Es scheint, daß infolge der langen Dauer zwischen Ablieferung von Manuskript und Erscheinen des Buches diese wesentliche Neuerung noch nicht berücksichtigt wurde. Herr Gebhard Michl ist in Rechnitz als Sohn eines Lehrers aufgewachsen und bewohnt dort mit seiner Familie ebenso ein Haus wie seine beiden Brüder und seine Mutter. Rechnitz hat 3.800 Einwohner, sodaß jeder jeden kennt. Herr Michl ist nicht "Personenschutz" von Herrn Jörg Haider. Er hat Herrn Jörg Haider erst einmal in Natura gesehen, nämlich, als dieser eine Rede vor dem Postamt Rechnitz hielt, Herr Michl beim Spazierengehen mit seiner Familie dort zufällig vorbeikam, eine befreundete Familie dort zufällig traf, die wiederum in der Nähe der dort eingesetzten Kriminalbeamten stand. Da Herr Michl diese Kriminalbeamten aus seiner dienstlichen Tätigkeit kannte, ging er zu diesen hin und wurde möglicherweise wegen dieser Höflichkeitsgeste gegenüber Kollegen fälschlich von irgendjemandem für einen privaten Persönlichkeitsschutz von Jörg Haider angesehen. Herr Michl ist aber nie irgendwie unterstützend für die FPÖ aufgetreten. Er ist entgegen der Darstellung im Buch kein Brillenträger und wird völlig zu Unrecht als jene Person hingestellt, die Herrn Magdits bei dessen illegalen Verhören von Angehörigen der Mordopfer von Oberwart assistiert haben soll. Herr Michl war damals nachweislich nicht an den Orten der "Verhöre" des Herrn Magdits. Herr Michl war auch nie gemeinsam mit Herrn Magdits sonst in Oberwart oder Umgebung unterwegs, schon gar nicht, um Ermittlungen mit diesem gemeinsam durchzuführen. Herr Magdits ist dem Vernehmen nach wegen Amtsanmaßung und versuchter Nötigung rechtskräftig verurteilt. Wenn auf Seite 82 vollkommen unrichtig und sohin ganz grob rufschädigend behauptet wird, der zweite Mann bei den "Einvernahmen" sei jemand gewesen, dessen Beschreibung "haargenau auf den Unteroffizier im Heeresabwehramt und Haider-Personenschützer Gebhard M." paßt, muß besonders insoweit mindestens ein entsprechener Widerruf und eine Ehrenerklärung unverzüglich erfolgen. Weitere Schritte bleiben vorbehalten. Die ebenso vollkommen unrichtige Behauptung, Herr Gebhard M. verkehre im Kreis des ehemaligen Gauleiters Portschy, wird völlig unrichtig anscheinden aus der Tatsache abgeleitet, daß Herr Michl gelegentlich, wie praktisch jeder Rechnitzer, auch einmal im Gasthaus Bilek-Portschy, das von der Tochter des Portschy betrieben wird, auch das eine oder andere Mal Essen ging oder ein Bier trank. Es ist dies ja das größte Wirtshaus in Rechnitz. Herr Michl gibt sich auch nicht als "Staatspolizist" aus. Es ist daher unerfindlich, woher eine solche Information kommen sollte. Da auf Seite 15 des Buches von "rechtsextreme Geheimdienstler" die Rede ist, muß aus dem Gesamtzusammenhang diese Qualifikation auch auf Herrn Michl bezogen werden und ist diese vollkommen unrichtig und Herrn Michl äußerst peinlich. Daß ich Herrn Michl persönlich vollen Glauben schenke, liegt auch daran, daß ich zu seinem Burder seit vielen Jahren ein sehr freundschaftliches Verhältnis habe und von diesem nie auch nur andeutungsweise irgendeine rechtsextrem oder auch nur rechtslastige Äußerung, sei es auch nur scherzhalber, gehört habe, vielmehr weiß ich, daß er sehr intensive Freundschaftskontakte überwiegend zu auch mir gut bekannten Funktionären der SPÖ unterhält. Auch er fühlt sich daher durch diese irrtümlichen Annahmen, die mit einem Mäntelchen von gründlicher journalistischer Kleinarbeit verbrämt dargeboten werden, verletzt und peinlich berührt. Bei allem Verständnis dafür, daß man als Journalist wie Wolfgang Purtscheller nur beschränkte Recherchemittel und -möglichkeiten zur Verfügung hat, sollten die Autoren, von denen diese Behauptungen im angeführten Buch stammen, Verständnis dafür haben, daß mein Mandant und unter Umständen auch seine Familie berufliche Nachteile zu befürchten habe und ihre Gefühle massiv verletzt werden, indem sie einem faschistischen Komplott zugeordnet werden. Ich sehe die voranageführten Klarstellungen, die nur die gravierendsten Verumglimpfungen meines Mandanten durch das Buch herausgreifen, auch als Beitrag dazu, engagierte Recherchen in die richtige Richtung zu lenken. Es ist auch sicher eine gute Lehre für den betreffenden Journalisten bzw Autor, wenn er erkennt, wie schnell durch das leichtfertige Anaeinanderreihen von Phantasien statt Fakten doch sehr viel und nicht ideeller Schaden verursacht wird. Mein Mandant möchte daher mindestens ein Anerkenntnisurteil, um für jeden Interessierten und jeweils, wenn er Schaden befürchtet, einen liquiden Wahrheitsbeweis zu haben. Ob weitere Schritte unternommen werden, muß ich mit meinem Mandanten noch erörtern und hängt sicherlich auch davon ab, wie rasch am Zustandekommen eines klartstellenden Urteils von Seiten des betreffenden Autors mitgewirkt wird. Ich möchte auch klarstellen, daß ich davon ausgehe, daß Sie nicht Autor der entsprechenen Passagen sind, aber vielleicht mithelfen können, hier eine rasche außergerichtliche Erklärung der Rechtsansprüche herbeizuführen. Soeben teilt mir Herr Michl noch ergänzend mit, daß schon im profil vom 5. August 1996 unter der Überschrift "Der Fall M.: Was weiß das Heeresnachrichtenamt?" ausführt: "Der schweigsame Mann ist Vizeleutnant Gerhard M., beschäftigt im Heeresnachrichtenamt (HNaA), dem Auslandsgeheimdienst des österreichischen Bundesheeres. Laut Ermittlungsergebnissen der Einsatzgruppe zur Terrorismusbekämpfung (EBT) war der Vizeleutnat der gesuchte Kontaktmann jenes Innenministeriums-Beamten Martin M., der im März diese Jahres unbefugt bei Bewohnern der Oberwarter Roma-Siedlung ermittelte. (profil 27/96. Seit der Name des Vizeleutnants im Zusammenhang mit Martin M. (gemeint Magdits) durch die Chiffre EBT-5072/96 aktenkundig ist, herrscht Nervosität im Heeres-Geheimdienst. Beide Herren finden sich auch in jener Sachverhaltsdarstellung zum Fall M. wieder, die der SPÖ-Abgeordnete Robert Elmegger an die Staatsanwaltschaft weiterleiten wird. Daß Herrn Wolfgang Purtscheller als Mitautor des Werkes "Delikt: Antifaschismus" diese Information des "profil" nicht bekannt gewesen wäre, ist schwer vorstellbar. Wenige Zeilen oberhalb auf derselben Seite 39 des profil Nr. 32 vom 5. August 1996 wird nämlich ausgeführt: "Im Fall Oberwart sollte der linke Journalist und Rechtsextremismus-Experte Wolfgang Purtscheller als Tatverdächtiger herhalten. Bei der Spurenlegung half vermutlich ein FPÖ-naher Beamter aus dem Innenministerium (gemeint Magdits). Gerade Herr Purtscheller sollte daher Verständnis dafür haben, daß Herr Michl sich nun noch wesentlich schwerwiegender verletzt fühlt, als seinerzeit Herr Wolfgang Purtscheller durch die FPÖ-"Recherchen".
Mit der Bitte um Rückruf Dr. Ernst Gruber [Rechtsanwalt in Wien - keine Beilagen] [1]Die Eigenwilligkeiten der Schreibung wurden in allen Fällen beibehalten. | |||||