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awadalla at |
Vertrauen verbindet | |||||
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In der nach dem Bekanntwerden der versuchten Strommastensprengung bei
Ebergassing einsetzenden Medienhysterie fand ein Strafverfahren wegen
des Verdachts auf Teilnahme an einer staatsfeindlichen Verbindung kaum
Beachtung. Eingeleitet wurde es von einer konservativen Staatsanwältin
aufgrund einer Anzeige eines FPÖ-Politikers und eines Artikels eines
FPÖ-nahen Journalisten. Das wichtigste Indiz - ein von der
Kronen-Zeitung veröffentlichtes Foto eines angeblich aus den Reihen
der Polizei zugespielten Aufklebers - blieb Schimäre. Aber die Justiz,
mit der Jagd auf Staatsfeinde ausgelastet, kann sich nicht auch noch
um den Verdacht eines Amtsmißbrauchs kümmern. Am 24. April 1995 wendet sich Lothar Gintersdorfer, FPÖ-Mitglied der Wiener Landesregierung, an die Staatsanwaltschaft Wien. Zwei Werbeplakate für die im Mai stattfindenden Wahlen zur österreichischen HochschülerInnenschaft riefen "eindeutig zur Anwendung von Gewalt" auf. Gintersdorfer ersucht die Staatsanwaltschaft um Überprüfung, ob eine Verletzung der Strafgesetze vorliegt. Die Plakate mit den Titeln "Chef's Ende" und "Patrioten sind Idioten: Anarchie statt Österreich!" stammen von der Partei Revolutionsbräuhof (RBH). Auf diesen propagiere die "linksextreme Gruppierung" laut Gintersdorfer "ungeniert die Ermordung von Kapitalisten." Der Revolutionsbräuhof - sein Logo zeigt eine Krügel Bier in einem fünfzackigem Stern - wendet sich gegen jede Form staatlicher Herrschaft, betont aber, daß "alle Aktionen auf legalem Boden stehen". Einem der beiden angezeigten Plakate ist allerdings eine gewisse gewalttätige Zweideutigkeit nicht abzusprechen. Staatsanwältin Theresia Schuhmeister-Schmatral gibt Terrorarlam. Sie verdächtigt den RBH nicht nur der "Herabwürdigung der Republik" und der "Aufforderung zu strafbaren Handlungen", sondern gleich der "kriminellen Vereinigung" und "staatsfeindlichen Verbindung". Die Staatsanwältin legt einen Akt an und leitet die Sachverhaltsdarstellung am 2. Mai an das Wiener Büro für Staatschutz mit der Bitte um Bekanntgabe etwaiger Erkenntnisse über den RBH weiter. Dort langt diese am 8. Mai ein. Am 10. Mai meldet die Kronen-Zeitung: "Fahnder kennen die Komplicen der Attentäter von Ebergassing": "Recherchen der 'Krone' bringen "neue, haarsträubende Verbindungen" zwischen der ultralinken TATblatt-Redaktion und den Attentätern zutage." Die Chronikjournalisten Gerhard Walter und Andi Schiel zitieren aus im "Zentralorgan des linken Terrors", dokumentierten Bekennungen zu Anschlägen autonomer Gruppen. Dieser Zutagebringung liegt wohl kaum eine Eigenrecherche der Journalisten in mehreren Jahrgängen des zweiwöchentlich erscheinenden TATblatts zugrunde. Ebensowenig beruht vermutlich auf Eigenbeobachtung, daß drei Tage zuvor der Revolutionsbräuhof "vor der Uni Hetzparolen und Aufrufe zu Terroraktionen" plakatiert habe. Doch es kommt noch schlimmer: "Außerdem kursieren Bestellbogen für Aufkleber, deren Slogans sogar zu Attentaten auf den Bundeskanzler aufrufen." Den sozialdemokratischen Bundeskanzler Franz Vranitzky als Politiker wie als Parteibuchinhaber in den Plural hebend schließen Walter und Schiel: "Auch rote und grüne Politiker sind also Zielscheibe der Anarchisten". Als Beleg dient eine Abbildung, über die Walter selbst im Januar 1996 gegenüber der Wiener Staatspolizei zu Protokoll gibt, daß es sich "um eine Photomontage handelt. Über einen 'Aufkleber' mit der Aufschrift: ,Aufruhr, Widerstand, das Arbeitsamt wird abgebrannt.' 'Vranitzky, Du Gangster, bald bist Du weg vom Fenster - kommt Zeit kommt Rat, kommt Attentat.' wurde ein Streifen mit der Parole 'Patrioten sind Idioten', mit dem Impressum: 'Revolutionsbräuhof; so darübergelegt und abgelichtet, daß dadurch ein Teil des Impressums des darunterliegenden Aufklebers verdeckt wurde." Der montierte Aufkleber, einziger Beweis für die angeblichen "Terroraktionen" der "geistige[n] Kaderschmiede und Verbindungsstelle zu den RAF-Erben an der Uni Wien" hat einen kleinen, aber wesentlichen Schönheitsfehler: Er wurde außerhalb den Redaktionsräumlichkeiten der Kronen-Zeitung nie irgendwo gesichtet. Auch die von U-Richterin Christiane Moser angeordneten Hausdurchsuchungen helfen nicht weiter. Im Januar und März 1996 durchsucht die Staatspolizei 19 Geschäftslokale und Wohnungen von dem Revolutionsbräuhof zugerechneten AktivistInnen und SympathisantInnen. Die Polizisten fahnden nach "anarchistischen Druckwerken, wodurch die in der Bundesverfassung festgelegte Staatsform Österreichs verächtlich gemacht wird". Sie beschlagnahmen zahlreiche Computer, Disketten und Schriften. Aufschlußreich ist, welche Druckwerke österreichische Polizisten zu denen zählen, welche die in der Bundesverfassung festgelegte Staatsform verächtlich machen: Texte von Bert Brecht ebenso wie das Strafgesetzbuch oder das Handbuch des österreichischen Rechtsextremismus. Koautor des letzteren: Stapochef Peter Heindl. Allein die Datensicherung und der Ausdruck von knapp 1000 Seiten schlägt mit 142.536 Schilling zu Buche. Bedenklich erscheint der Staatspolizei insbesondere die Verwendung des Verschlüsselungsprogramms "Pretty Good Privacy" und des Buchstabens Y. Auf einem der beschlagnahmten Computer finden die Ermittler einen Text, "der sich mit dem antiimperalistischen [sic!] Krieg in Yugoslawien beschäftigt. Die Schreibweise 'Yugoslawien' scheint auch in einem Bekennerschreiben der Zelle für Internationalismus auf." Allein der berüchtigte Aufkleber kommt nirgendwo zum Vorschein. Obwohl ein für gewöhnlich in höherer Auflage und für die Öffentlichkeit produziertes Propagandamittel, scheint es sich bei diesem Aufkleber um ein rares Einzelstück in den Händen des Journalisten Walter zu handeln. Vielleicht wurde er ja tatsächlich für die Öffentlichkeit produziert - exklusiv für die Kronen-Zeitung. Vielleicht handelte es sich noch nicht einmal um einen Aufkleber, sondern lediglich um ein Stück beschriebenes Papier, allein zum Zwecke seiner fotografischen Ablichtung produziert. Walter selbst gab den Aufkleber nicht preis, sondern nur dessen Ablichtung. Ebensowenig verpfiff er vor der Staatspolizei seine "Informanten": "Den Aufkleber und einige andere Druckwerke des Revolutionsbräuhofes, welche WALTER der Behörde in Ablichtung übergeben habe [der hier von der Empfängerin verwendete Konjunktiv deutet gewisse Schwierigkeiten bei der Übergabe an; d.Verf.], habe er anfang Mai 1995 anläßlich seiner Recherchen zum gegenständlichen Artikel, an der UNI Wien, von einem Studenten aus der Szene, sowie auch von einem Beamten aus dem Sicherheitsapparat erhalten. Bezüglich der Identität seiner 'Informanten' machte er keine Angaben machen, und berief sich dabei auf das Mediengesetz (Redaktionsgeheimnis)." Leider erläutert Pluralexperte Walter nicht, wie er ein und denselben Aufkleber gleich zweimal erhalten hat. Am ehesten läßt sich dieses seltsame Phänomen wohl damit erklären, daß Walter seine Aussage vor eben jener Behörde des Sicherheitsappartes macht, welche zwei Tage vor Abdruck der Abbildung in der Kronen-Zeitung von der Staatsanwaltschaft in die Erhebungen gegen den Revolutionsbräuhof eingeschaltet wurde. Nur bösen Geistern käme hier der Verdacht, daß der den Aufkleber weiterreichende "Beamte aus dem Sicherheitsapparat" in eben jener Behörde, dem Wiener Büro für Staatsschutz, seinen Dienst versieht. Stimmt Walters Aussage, bedeutet sie Amtsmißbrauch. Für die Wiener Staatsanwaltschaft, mit schwerwiegenden Anschuldigungen gegen den Revolutionsbräuhof schnell bei der Hand, jedoch kein Grund zu ermitteln. Andererseits: Mit welchem Grund sollte ein Beamter aus dem Sicherheitsapparat den inkriminierten Aufkleber einem Redakteur der Kronen-Zeitung übergeben, nicht aber der Justiz? Das Redaktionsgeheimnis schützt nicht nur den Journalisten, es schafft auch Vertrauen bei Informanten. Dafür lassen sich Journalisten der Kronen-Zeitung sogar verurteilen. Insbesondere dann, wenn es sich bei den "Gesprächspartnern" um Mitglieder der AUF, der FPÖ-Fraktion in der Polizeigewerkschaft, handelt. Was wie eine böswillige Unterstellung klingt, hat Walter selbst den freiheitlichen PolizistInnen ans Herz gelegt. Im Blaulicht, dem "unabhängigen Fachmagazin für die Exekutive Österreichs" im Besitz der AUF, schreibt Walter zusammen mit seinem Kollegen Christoph Matzl unter dem "Stichwort Vertrauen": "Für uns und wohl auch für Sie ist Vertrauen die Grundlage jeglicher Zusammenarbeit. Und der steht, das möchten wir hier festhalten, eigentlich wenig im Wege. Niemand kann einen 'Krone'-Redakteur zwingen, seinen Gesprächspartner zu nennnen. Das Redaktionsgeheimnis ist ein ehernes Gesetz, zu dem wir ungebrochen stehen, alles andere wäre wohl auch journalistischer Selbstmord. Fest steht: Wir haben noch nie jemanden verraten und dafür so manche rechtskräftige Verurteilung in Kauf genommen. Damit können wir nicht nur leben. Wir sind stolz darauf." Wen die journalistisch-polizeiliche Interessenskoalition zusammenführt, soll das Mediengesetz nicht trennen: eine Frage des Überlebens. Wie aber ließe sich dies interpretieren, wenn nicht als Anstiftung zum Amtsmißbrauch? Für die Wiener Staatsanwaltschaft wiederum kein Grund zu ermitteln. Zu ihrer unverblümten Aufrichtigkeit im AUF-Blatt waren die zwei Redakteure, wie sie stolz verkünden, eigens vom Herausgeber der Kronen-Zeitung, Hans Dichand, animiert worden: "Schreiben Sie, daß wir jedem Exekutivbeamten Respekt zollen." Gegenüber Funktionären der FPÖ läßt es Walter übrigens schon mal am gebührenden Respekt fehlen. Bei einem Go-Kart-Rennen fügte er unter den Augen von Kronen-Zeitung-Adabei Michael Jeannée dem ",blauen' Amateur-Piloten" Jörg Haider ein regelrechtes "Debakel" zu: "Haider, die Nummer eins, nur im B-Rennen der Langsamen! Aber selbst hier blieb dem 'Sieger-Typ' der Lorbeer versagt und ging an den quicken 'Krone'-Polizeireporter Gerhart Walter. Knurrte der Jörgl" Merke: "Sieger-Typen" überholt Mann nicht. Auch nicht als quickster Redakteur der Kronen Zeitung.
Quellenangaben:
Zuerst erschienen: bislang unveröffentlichter Text, 1997 AutorIn: Wolfgang Purtscheller | |||||