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Stellungnahme von Prof. Ralf Bernd Abel

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  Sehr geehrte Frau Awadalla,

eher zufällig bin ich auf Ihre Veröffentlichung "Heimliches Wissen..." gestoßen. In dem Kapitel 'Die Ausschaltung der Anderen' fand ich mich zu meiner Überraschung und zu meinem Befremden selbst genannt, und zwar als angeblich "seit 30 Jahren tätiger Funktionär" der Deutschen Unitarier, die von Peter Kratz zu den Rechten gezählt werden. Ihre sehr knappe Darstellung beruht auf einer bewußten und gewollten Fehldeutung, und ich möchte sie daher richtigstellen:

Den Unitariern, einer in mehreren deutschen Bundesländern als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannten freireligiösen Gemeinschaft, gehöre ich lange schon nicht mehr an. Sie waren mir in meiner Studentenzeit wegen ihrer liberalen und undogmatischen Einstellung und wegen ihrer Haltung zum Umweltschutz sympatisch. Als die Ablösung der alten und von uns Jüngeren als gestrig empfundenen Generation anstand, übernahm ich mit einem gewissen Reformeifer als einer von zwei ehrenamtlichen Schriftleitern die Verbandszeitschrift. Das war 1977, also vor 23 Jahren. Das Äußere habe ich damals modernisiert, den Titel geändert und dabei das Beiwort 'deutsch' gestrichen (Statt "Glaube und Tag - Deutsch-unitarische Blätter" nunmehr: "unitarische blätter"). Nach knapp zwei Jahren trat ich wegen inhaltlicher Differenzen mit meinem Mitschriftleiter zurück; die Sache war für mich ohnehin peripher, weil ich seinerzeit in vielen anderen Vereinigungen vorwiegend berufsbezogen und auch kommunalpolitisch aktiv war. Seitdem bin ich bei der Religionsgemeinschaft der Unitarier selbst nicht mehr aktiv in Erscheinung getreten, sondern habe bis Anfang der 90er Jahre nur noch einige anwaltliche Mandate wahrgenommen. Bei dem organisatorisch getrennten und personell anders besetzten 'Hilfswerk der Deutschen Unitarier e.V.' fungierte ich wegen meiner Möglichkeiten als Rechtsanwalt für zwei Wahlperioden als ehrenamtlicher Vorsitzender des Bundesverbandes [Das Hilfswerk war von Beginn an und ist ein angesehenes Mitglied im Deutschen Pritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV), einem der drei großen deutschen Sozialverbände. Der DPWV hatte die seinerzeit (1989)von P.Kratz gegen die Unitarier erhobenenen Vorwürfe durch eine eigene Arbeitsgruppe prüfen lassen, die die Vorwürfe als unberechtigt zurückwies und dem Hilfswerk anschließend sein volles Vertrauen aussprach]. Auch dem Hilfswerk gehöre ich seit Anfang der 90er Jahre nicht mehr an.

Warum also diese falschen Unterstellungen gegen mich noch lange danach? Da ich seit Ende der 70er Jahre als Anwalt viele Fälle gegen Sekten geführt, zahlreiche Veranstaltungen zu diesem Thema bestritten und mich auch publizistisch mit diesen Fragen befaßt hatte (z.B. am Ende des von Ihnen zitierten Buches von Billerbeck oder durch die Veröffentlichung meines Gutachtens zu Scientology durch die Landesregierung Schleswig-Holstein), wurde ich in die Enquete-Kommission des Bundestags berufen. Dabei war klar, daß ich den Kritikern der Enquete ein doppelter Dorn im Auge war: erstens als Jurist wegen meiner langjährigen intimen Sachkenntnis (z.B. geht das sehr bekanntgewordene Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu Scientology auf mein Konto) und zweitens als jemand, der die Befindlichkeiten einer religiösen Minderheitsgruppe aus persönlicher Anschauung kannte. Denn den anderen Kommissionsmitgliedern wurde ständig vorgeworfen, Handlanger der Amtskirchen zu sein und mit der Arroganz der Macht religiöse Minderheiten verfolgen zu wollen. Diesen Vorwurf konnte man mir gerade nicht machen, und deshalb wurden vor allem von Scientology die damals schon angegilbten Vorwürfe gegen die Unitarier gern aufgegriffen und in erkennbarer Absicht mit meiner Person verknüpft. Natürlich bin ich rechtlich dagegen vorgegangen, soweit das möglich war. Allerdings gibt es bei dem hohen Stellenwert der Meinungsfreiheit und der ständigen Rechtsprechung insbesondere der Berliner und Hamburger Gerichte kaum Chancen für ein Verbot von Aussagen, wenn sie von den Gerichten nur als "Meinung" gewertet werden. Denn eine "Meinung" ist nicht verbietbar, weil sie einem Wahrheitsbeweis nicht zugänglich ist. "Meinen" kann man so ziemlich alles, jedenfalls dann, wenn es für die "Meinung" irgendeinen Anhaltspunkt gibt. Ob der inhaltlich 'richtig' oder 'falsch' ist, spielt keine Rolle, denn Inhalte hat das Gericht nicht zu bewerten. Das ist der Grund, warum bestimmte Aussagen über die Unitarier und auch über mich (ebenso wie viele Aussagen über sektenhafte Gruppierungen) gerichtlich nicht verboten wurden.

Ich habe Ihnen die Hintergründe etwas genauer geschildert, weil ich denke, daß Sie keine falschen oder mißverständlichen Informationen publizieren möchten. Alles läßt sich natürlich belegen. Die Enquete-Kommission bzw.der Deutsche Bundestag und die anderen Personen und Institutionen, mit denen ich zu tun habe, haben die auf P.Kratz zurückgehenden Anwürfe als das erkannt, was sie sind: nämlich gezielt lancierte Abwegigkeiten, und konnten daher diesen Unsinn auf sich beruhen lassen.

Ralf B.Abel


AutorIn: Prof. Ralf Bernd Abel